Hausratversicherung und Feuerschaden

Hausratversicherung und Feuerschaden

Okt 13

Eine Feuerschaden am Hausrat, ausgelöst zum Beispiel durch eine Kerze oder einen Grill sind in den meisten Hausratversicherungen abgesichert. Unterschieden wird dabei aber zwischen einem Feuer oder Brand. In der Hausratversicherung wird Brand als ein Feuer definiert, das ohne einen dafür bestimmten Brandherd entstanden ist bzw. diesen verlassen hat und sich von allein verbreitet hat. Als Brandherd gelten in der Hausratversicherung Sachen wie ein Küchenherd, ein Grill, ein Bügeleisen oder auch eine Kerze. Ein Brand ist nach dieser Definition zum Beispiel, wenn ein Blitz in einen Baum neben dem Haus einschlägt und herumfliegende, brennende Äste ein Feuer im Dachstuhl entfachen. Schlägt der Blitz in ein eine Überlandleitung ein und verursacht durch Überspannung ein Feuer an Geräten im Haushalt, ist das ebenfalls ein Feuerschaden, für den die Hausratversicherung aufkommt.

Für die Versicherung ist es von großer Bedeutung, ob der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat oder eben nicht. Wenn zum Beispiel ein Topfdeckel Feuer fängt, weil er viel zu nahe neben der Herdplatte lag, kann dies als ein fahrlässig durch die Versicherung eingestuft werden. Wenn dann auch noch grobe Fahrlässigkeit durch die Versicherung nachgewiesen werden kann, verweigert die Hausratversicherung berechtigter Weise die Regulierung des Schadens. Eine normale Fahrlässigkeit wird von Versicherung zu Versicherung ganz unterschiedlich behandelt. Auch die Gerichte haben in solchen Fragen sehr unterschiedlich entschieden. Einige Versicherungsunternehmen zahlen auch in einem Fall, in welchem eine brennende Kerze kurz ohne Aufsicht ist es dadurch bedingt zu einem Feuerschaden kommt.

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